Erhaltungssatzung Körnerplatz

Ziel der Erhaltungssatzung „Körnerplatz“ ist es, das seit der Bauerrichtung größtenteils unveränderte Wohnquartier mit gut nutzbaren Gärten und einem einheitlich strukturierten Erscheinungsbild, insbesondere die städtebauliche Wirkung des Körnerplatzes, zu bewahren und die besondere Wohnqualität der Grundstücke zu erhalten. Mit der Erhaltungssatzung darf die Genehmigung für Veränderungen, die das vorherrschende Erscheinungsbild gefährden oder beeinträchtigen unter Berücksichtigung der Belange des Eigentümers versagt werden. So kann u.a. eine Genehmigung für den Abriss eines Bestandsgebäudes nur in Verbindung mit dem Bauantrag eines mit dem Stadtplanungsamt abgestimmten Neubaus erteilt werden.

Der Erlass der Satzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB soll die städtebauliche Eigenart des Gebietes aufgrund seiner prägenden städtebaulichen Gestalt sichern. Die Begründung zur Erhaltungssatzung beschreibt detailliert den zu schützenden Geltungsbereich der Erhaltungssatzung. Die Satzung wurde mit Bekanntmachung vom 17.11.2021 am 18.11.2021 rechtswirksam.

Ansprechpartner:

Tomislav Skaric, 0841 305 2108, tomislav.skaric@no-spam-pleaseingolstadt.de 

Bürgerservice Bauen, 0841 305 2222, bauordnungsamt@no-spam-pleaseingolstadt.de

Geltungsbereich

Satzung

Begründung